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Beitragsordnung

Beitragsordnung des Fördervereins „Förderverein der Kneipp Kita Pfiffikus“

 

  • 1
    Allgemeines
    1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
    2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
  • 2
    Zahlungsweise
    1. Die festgesetzten Beträge werden (rückwirkend) zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
    2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung oder Lastschrifteinzug, wenn die Mitglieder dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung erteilen. 
  • 3
    Beiträge und Fälligkeit
    1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag von 1 EURO für jeden Monat seiner Mitgliedschaft zu bezahlen. Angefangene Monate gelten dabei für die Ermittlung des Mitgliedsbeitrags als volle Monate, in denen die Mitgliedschaft bestand.
    2. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag jeweils zum 15. Januar eines jeden Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr der Mitgliedschaft zu entrichten. Im Falle des unterjährigen Eintritts in den Verein ist der jeweilige Mitgliedsbeitrag nur für die Monate zu bezahlen, in denen die Vereinsmitgliedschaft bestand; wobei ein Eintritt im laufenden Monat als voller Monat der Mitgliedschaft gewertet wird.
    3. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 5 Euro berechnet.
  • 4
    Vereinskonto
    1. Die Beitragszahlung ist per Überweisung auf das Vereinskonto zu leisten.
    2. Alternativ kann, sofern der Verein dies anbietet, jedes Mitglied dem Verein ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen. Der Verein wird die Mitgliedsbeiträge dann zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt vom benannten Konto einziehen.
    3. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

 

 

Stand 17.06.2020